Unabhängigkeit und Gründlichkeit
Auch wenn ein Notar nicht Partei ergreift, soll er doch die Interessen der Beteiligten kennen. Denn um einen Vertrag, eine Willenserklärung zu beurkunden, muss dem Notar der Wille genau bekannt sein. Erfahrung macht es möglich, die richtigen Fragen zu stellen, gründlich zu informieren und präzise zu formulieren.
- Immobilienrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions)
- Erbrecht
- Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen
Diese Aufgaben werden von unserem Kooperationspartner übernommen:
Holger Bauer
Rechtsanwalt und Notar
Walderseestr. 2
30163 Hannover
holger.bauer@morzynski.de